Was ist zu tun?

1. Parlamentsreform

Eine umfassende Parlamentsreform muss die Rechte des Parlaments und der einzelnen Abgeordneten stärken sowie die Macht der Parteien und Fraktionen beschränken. Vor allem muss wahr werden, was im Grundgesetz steht: Die Abgeordneten... sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Wenn künftig jeder Parlamentarier selbst einen Gesetzesentwurf einbringen oder sich zu Wort melden kann und nicht davon abhängig ist, dass seine Fraktion dies für ihn tut, so ist schon viel gewonnen.

2. Wahlrecht

Ähnlich wichtig ist eine Reform des Wahlrechts. Sie sollte dem Einzelnen nicht nur die Möglichkeit geben, eine Partei anzukreuzen, sondern individuelle Menschen. In allen Parteien gibt es gute und weniger gute Kandidaten. Und nicht immer sind diejenigen die besten, die die Partei auf die vordersten Plätze gesetzt hat (und die damit, weil die Bürger die Listen nicht verändern dürfen, ihren Platz immer schon sicher haben). Die freieren, unabhängigeren Persönlichkeiten stehen oft weiter hinten. Ein Wahlrecht, das den Bürgern erlaubt diejenigen Kandidaten herauszusuchen und zu wählen, die sie wirklich für gut halten, würde deshalb sofort zu einer anderen Zusammensetzung des Parlaments führen. Und zu einem anderen Klima in den Parteien und Parlamenten. Denn plötzlich hängt die politische Zukunft nicht mehr nur von der Partei ab, sondern von den Bürgern. Unabhängigkeit und Eigenständigkeit würde dann nicht mehr bestraft, sondern belohnt.

3. Direkte Demokratie durch Volksabstimmungen

Das Wichtigste aber ist eine Demokratie, in der die Bürger nicht nur Zuschauer, sondern an den politischen Entscheidungen, dort wo sie das wollen, unmittelbar beteiligt sind. Die Bürger sollen künftig ihre Stimme nicht nur alle paar Jahre unwiederbringlich abgeben, sondern diese auch zwischen den Wahlen behalten. Mehr noch: Nicht nur Bundesregierung, Fraktionen oder Bundesrat sollen Gesetzesinitiativen formulieren und einbringen können, sondern jeder Bürger. Er kann sich mit seiner Initiative an das Parlament oder, wenn dieses der Sache nicht zustimmt, an seine Mitbürger wenden. Unterstützt eine ausreichende Anzahl von Bürgern das Anliegen, kommt es darüber zum Volksentscheid. Hierbei geht es nicht mehr um Personen, Parteien oder Macht, sondern um bestimmte Sachfragen. Das können Vorschläge zu einer Neuordnung des Rentenrechtes oder Pensionen sein, Einführung einer neuen Währung oder Eingliederung von neuen Mitgliedstaaten in die EU sein. Ein halbes Jahr vor der Abstimmung beginnt eine umfassende Information und Diskussion über das zur Abstimmung stehende Vorhaben. Jeder Bürger bekommt mit der offiziellen Benachrichtigung ein Papier, das die Argumente für und gegen den Vorschlag authentisch und in gleicher Form und Länge enthält. Erst nach einer längeren Diskussion findet die Abstimmung statt.